- EINMALBEITRAG:
- Bei Vertragsabschluss einer Lebensversicherung kann der Beitrag bei Vertragsbeginn in einer einmaligen Summe für die gesammte Laufzeit bezahlt werden.
- EINTRITTSALTER:
- Das Eintrittsalter ist das Lebensalter eines Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person bei Beginn der Versicherung.
- ENDALTER:
- Das Endalter ist das Lebensalter einer versicherten Person beim Ende des Versicherungsvertrages.
