- INHABERKLAUSEL:
- Sofern die Polizze(Versicherungsschein) auf den Inhaber ausgestellt ist, ist sie ein Ausweispapier. Durch die Inhaberklausel weist der Inhaber der Polizze gegenüber seinem Versicherer nach, dass er berechtigt ist, die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu empfangen.
