- KAPITALANLAGE:
- Entsprechend dem Versicherungsaufsichtsgesetz, müssen die Versicherungsunternehmen (ins besondere die Lebensversicherungsunternehmen) die Gelder, die nicht für Leistungen verwendet werden, in Rückstellungen und Rücklagen liquid, rentabel und sicher anlegen. Die Lebensversicherten haben einen Prozentsatz der Beteiligung am Überschuß der Unternehmen von ungefähr 98 Prozent.
- KAPITALBILDENDE LEBENSVERSICHERUNG:
- Die kapitalbildende Lebensversicherung ist die häufigste, abgeschlossene Lebensversicherung und bietet doppelte Sicherheit: einerseits ist der Todesfall abgesichert und anderenfalls hält sie das Versorgungskapital im Erlebensfall bereit. Der Beitrag in der kapitalbildenden Lebensversicherung hängt von Faktoren wie Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand der versicherten Person, sowie Laufzeit der Versicherung und Versicherungssumme ab.
- KFG:
- Kraftfahr-Gesetz
- KHVG:
- Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherungs-Gesetz
- KO:
- Konkursordnung
