- SCHADENANZEIGE:
- Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherungsunternehmen den Versicherungsfall umgehend zu melden.
- SCHLUSSGEWINN:
- Der Schlussgewinn ist der Überschussanteil, der bei der Kapitallebensversicherung im Erlebensfall zum Ablauf der Vertragslaufzeit fällig wird. Dieser Schlussgewinnanteil wird ebenfalls fällig bei Eintritt des Versicherungsfalles und beim Rückkauf im Rahmen der flexiblen Altersgrenze, dann jedoch in entsprechend verringerter Höhe.
