VERBUNDENE LEBENSVERSICHERUNG:
Die Versicherung auf verbundene Leben ist im allgemeinen als Lebensversicherung für Ehepaare oder Geschäftspartner gebräuchlich. Bei ihr wird das Sterbefallrisiko auf zwei versicherte Personen zusammengefasst. Bei Anwendung als Teilhaberversicherung unter Geschäftspartnern können auch mehr als zwei Personen in eine verbundene Lebensversicherung eingebunden sein. Als Versicherungsfall wird meistens der Tod des zuerst Sterbenden vereinbart.
VERMÖGENSSCHADEN:
Speziell in der Haftpflichtversicherung von Bedeutung : abgeleitete Vermögensschäden sind solche, die auf einen Personen-oder Sachschaden zurückzuführen sind. Reine (bloße) Vermögensschäden können unabhängig von einem Personen- oder Sachschaden entstehen (z.B. Hotellift bleibt stecken - Anwalt versäumt Gerichtstermin und erleidet dadurch einen Vermögensschaden).