Warum Versicherungsmakler?

Für den Laien ist es oft schwierig, zwischen den verschiedenen Typen von "Versicherungsberatern" zu unterscheiden, die im Versicherungsvertrieb auftreten. Häufig werden sie nach wie vor unter dem Sammelbegriff "Versicherungsvertreter" in einen Topf geworfen.
Dabei ist es doch sehr einsichtig, dass es einen erheblichen Unterschied für die Qualität der Beratung macht, ob man einem weisungsgebundenen Vertreter oder Agent gegenübersitzt (beide stehen in einem Vertragsverhältnis zu einer oder mehreren Versicherungen), der klarerweise in erster Linie die Produkte und Interessen seines Arbeitgebers bzw. Vertragspartners vertreten muss -

oder

einem unabhängigen Versicherungsmakler, der gesetzlich verpflichtet ist, vorrangig die Interessen seines Klienten zu wahren.
Nur der Versicherungmakler muss aufgrund der Bestimmungen des Maklergesetzes auf Basis einer Risikoanalyse und eines entsprechenden Deckungskonzeptes das Produkt mit dem besten Preis- Leistungsverhältnis am Markt empfehlen. Als Klient des Versicherungsmaklers haben Sie daher eine "Bestpreisgarantie".

Durch sogenannte "Klauseln" gelingt es dem Versicherungsmakler häufig, den Leistungsumfang der Versicherungsprodukte ohne Aufpreis zu erweitern und dadurch die Position des Klienten im Schadenfall zu verbessern.
Natürlich vertritt der Versicherungsmakler im Schadenfall die Interessen seiner Klienten. Auch in diesem Bereich ist klar, dass der weisungsunabhängige Fachmann bei eventuellen Differenzen mit der Versicherung mehr erreichen kann als ein weisungsgebundener Vermittler.

Nur als Klient eines Versicherungsmaklers haben Sie das Recht, bei Differenzen mit der Versicherung ein von der Maklerschaft in Zusammenarbeit mit der Versicherungswirtschaft eingerichtetes Schiedsgericht anzurufen und damit kostenintensive und langwierige Prozesse zu vermeiden.

Der Versicherungsmakler haftet wie ein Sachverständiger für sämtliche Handlungen und Unterlassungen und ist zum Schutze der Klienten - ähnlich wie Rechtsanwälte oder Steuerberater - gesetzlich verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen.

In einem Satz zusammengefasst:

Der Versicherungsmakler kauft für seine Klienten auf Basis einer vorweg erstellten Analyse den gewünschten Versicherungsschutz zu bestmöglichen Bedingungen am Markt ein.

Alle anderen Versicherungsvermittler verkaufen ihren Kunden die Produkte ihres Arbeitgebers oder Vertragspartners.

WO FÜHLEN SIE SICH BESSER AUFGEHOBEN ?